Die Ampel steht auf der Bremse. Koalition bekommt die rote Karte vom Expertenrat für Klimafragen.
Der Sachverständigenrat für Klimafragen stellt fest:
Die Ampel hat mit dem Klimaschutzprogramm ein umfangreiches Programm von rund 130 Maßnahmen vorgeschlagen. Deutliche Emissionsminderungen möglich, aber immer noch große Lücke zum KSG-Ziel. Bei konsequenter Umsetzung des Programms soll die kumulierte Lücke zum KSG-Zielpfad für die Jahre 2021 bis 2030 auf rund 200 Mt CO2-Äq. reduziert werden. Damit hat das Klimaschutzprogramm einen zwar hohen, aber im Sinne des Klimaschutzgesetzes unzureichenden Minderungsanspruch. Die Bundesregierung legt nicht dar, wie die verbleibende Lücke zu den Zielen des KSP geschlossen werden soll.
Die Gutachter haben von der Bundesregierung eine umfangreiche, aber insgesamt unzureichende Datengrundlage erhalten.
Hans-Martin Henning: „Bei einer Reihe von Maßnahmen sehen wir die Realisierungswahrscheinlichkeit und die Abweichung der Realität von den Annahmen der Bundesregierung in den Unterlagen kritisch. Die erwartete Gesamtreduktion ist daher vermutlich zu hoch angesetzt“. Darüber hinaus bleibt das Klimaschutzprogramm auch wegen der fehlenden Abschätzung der ökonomischen, sozialen und weiteren ökologischen Folgewirkungen hinter den gesetzlichen Anforderungen zurück.
Brigitte Knopf: „Wir sehen Handlungsbedarf für die Bundesregierung sowohl bei der Verbesserung der Datengrundlage für die Klimapolitik, bei der Schließung der verbleibenden Ziellücke als auch bei der Entwicklung eines Gesamtkonzepts.
Gesamtkonzepts. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die von der europäischen Lastenteilung betroffenen Sektoren gelegt werden, die bisher im Rahmen der Novellierung des Klimaschutzgesetzes nicht gesondert berücksichtigt wurden.“
So fasst Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, den Bericht in einem Interview mit Phoenix zusammen:
Es fehlt ein schlüssiges Gesamtkonzept. Die Datenlage ist mangelhaft und die 130 Maßnahmen sind vage formuliert. Im Grunde ist das, was die Bundesregierung vorgelegt hat, ein Rechtsbruch der eigenen Gesetze. Noch gilt das alte Klimaschutzgesetz, nach dem die Regierung jetzt Sofortmaßnahmen in den Sektoren Verkehr und Gebäude hätte vorlegen müssen. Gerade diese beiden Sektoren können keine CO2-Einsparungen vorweisen. Sie haben ihre Ziele bereits zum dritten Mal verfehlt.
Mit dem neuen Klimaschutzgesetz entfällt die sektorale Verantwortung für die CO2-Reduktion, wer soll dann die fehlenden CO2-Einsparungen von Gebäuden und Verkehr übernehmen?
Auf die Frage: „Herr Habeck, Sie sagen immer, diese Regierung schließt die Klimaschutzlücke, die die alte Regierung hinterlassen hat, um 80 Prozent. Sie sagen, das muss noch ambitionierter werden. „
Barbara Metz: „Lücke bleibt Lücke. Auch wenn sie vielleicht teilweise geschlossen wird, bleibt eben eine Lücke. Und wir haben uns darauf geeinigt, oder Deutschland hat sich darauf geeinigt, das 1,5 Grad Ziel einzuhalten und da ist die Lücke noch viel, viel größer als das, was Herr Habeck da rausgegeben hat. Ganz abgesehen davon, dass bestimmte Maßnahmen, die in seine Berechnungen eingeflossen sind, wie zum Beispiel ein Gebäudeenergiegesetz, das ambitioniert ist, in der Form gar nicht kommen werden. Insofern ist diese Lücke, die bleibt, größer als das, was Herr Habeck kommuniziert hat.“
Statt engagiert voranzugehen, werden bereits bestehende Maßnahmen wie das GEG wieder verwässert und Frau Geywitz kassiert die ambitionierten Effizienzstandards für Neubauten wieder ein. Herr Wissing weigert sich, auch nur die geringsten Maßnahmen zur CO2-Minderung in seinem Sektor zu ergreifen.
Es wird Zeit, dass der selbsternannte Klimakanzler endlich liefert.