afd als rechtsextrem eingestuft
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AfD ist rechtsextrem – und wer sie wählt, trägt Verantwortung

Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Diese Entscheidung markiert einen Wendepunkt im politischen Diskurs Deutschlands und wirft grundlegende Fragen über das Wahlverhalten und die Verantwortung der Wähler auf. (Bundesamt für Verfassungsschutz – Pressemitteilung) 

Was der Verfassungsschutz festgestellt hat

Laut BfV verfolgt die AfD in zentralen Punkten Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Insbesondere kritisiert die Behörde das in der AfD vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das auf die Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen, insbesondere mit muslimischem Migrationshintergrund, zielt. Parteiaussagen und Positionen verstoßen demnach gegen das Prinzip der Menschenwürde.

Diese Einschätzung basiert auf umfangreichen Belegen, die eine anhaltende Missachtung demokratischer Grundwerte durch die Partei zeigen. Die Beurteilung betrifft die Gesamtpartei und nicht nur Einzelpersonen oder Untergruppen, was die Bedeutung der Entscheidung nochmals unterstreicht.

Was bedeutet das für das Wahlverhalten?

Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz hat weitreichende politische und rechtliche Konsequenzen für die Partei und ihre Mitglieder. Diese Entscheidung erlaubt es den Behörden, weitergehende Überwachungsmaßnahmen einzusetzen, um extremistische Aktivitäten zu beobachten und zu dokumentieren.

Für Wähler bedeutet dies, dass eine Stimme für die AfD nicht mehr als bloßer Protest gegen etablierte Parteien interpretiert werden kann. Vielmehr unterstützt man damit eine Partei, die laut Verfassungsschutz aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert. Die Aussage „Ich bin doch kein Nazi, weil ich AfD wähle“ verliert somit an Glaubwürdigkeit.

Fazit

Die offizielle Einstufung der AfD als rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz ist ein klares Signal an die Gesellschaft. Sie fordert jeden Einzelnen auf, sein Wahlverhalten kritisch zu hinterfragen und sich der Verantwortung bewusst zu sein, die mit der Unterstützung einer solchen Partei einhergeht. Demokratie lebt vom Engagement ihrer Bürger – und dieses Engagement beginnt bei der bewussten Wahlentscheidung.

PK Nancy Faeser, 2.2.2025
„Die AfD vertritt einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden. Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte werden als „Deutsche zweiter Klasse“ behandelt. Das widerspricht klar der Menschenwürde-Garantie des Artikel 1 des Grundgesetzes. Ihre völkische Haltung zeigt sich in rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen, und dabei arbeitet es eigenständig. Die neue Einstufung ist das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung, die in einem 1.100-seitigen Gutachten festgehalten ist. Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das Gutachten gegeben. Die vorherige Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist von den Gerichten bestätigt worden. Auch die neue Bewertung wird sicherlich gerichtlich überprüft werden. Im Rechtsstaat entscheiden am Ende unabhängige Gerichte.“

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